Tarnowski genannt Piwko
Rzeszow (Reichshof), den 18.02.2008
Abschrift eines Briefes
Hochverehrter Herr von Piwkowski!
Ich bin soeben aus Vilna zurückgekehrt und fand zu Hause Ihren Brief und Beilage. Danke.
Ohne zu zögern möchte ich auch Ihre Fragen beantworten:
1. Deutsches „Bierlein“ oder „Bierchen“ kann man polnisch als „Piwko“ „Piweczko“ übersetzen. Sementische Schattierungen sind keine, nur eben kleine emotionell-stilistische. Einmal kannte ich ein Bierchen, der war aber Jude aus Riga. Ich glaube „Bierlein“ wäre für „Piwko“ entsprechend und adäquat.
2. Jawohl, Sie haben vollkommen Recht „bekart“ bedeutet nämlich den außerehelichen Sohn.
3. Wenn Graf Tarnowski sagt, Piwko sei sein Sohn, bedeutet das – meines Erachtens – nur Eines: er habe ein uneheliches Kind gezeugt mit einer adeligen Frau, die er aus irgendwelchem Grunde nicht heiraten wollte oder durfte.
Der adelige Myszkowski konnte die Stadt Zarki nur an einen Adeligen verpachten und keinesfalls an einen Plebejer
4. Aus den Materialien, die ich kenne, kommt (fast sicher) hervor, das „Piwko“ ein Beiname sei von einem Zweig des Grafengeschlechts Tarnowski: „Tarnowski genannt Piwko“, (analog z. Beispiel „ Mikolaj Radziwill genannt Rudy“.
Ein Abzweig von Tarnowski’s „Piwko“ modifizierte später seinen Namen zu „Piwkowski“.
So sollte Ihr voller Name lauten:
Graf Tarnowski-Piwkowski. Für mich persönlich unterliegt es keinen Zweifel.
Hochachtungsvoll
Prof. Dr. Jan Ciechanowicz
Ul. Lenartowicza 29-26
35-051 Rzeszow
Poland
Gerd von Piwkowski
26.08.2011
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